FAQ's
A&S Service Point arbeitet grundsätzlich nach einem festen Ablaufplan. Dazu gehört eine kostenlose Vor-Ort Besichtigung, ein unverbindliches Angebot und ein Termin zur vereinbarten Dienstleistung. Ob unsere Kunden dann bei der Räumung vor Ort sind oder uns die Schlüssel überlassen, entscheiden sie selbst.
Mithilfe einer Vor-Ort-Besichtigung können wir genau kalkulieren, um was es sich handelt. Gemeinsam können wir den Ablauf besprechen, wir können Sie beraten und uns ein genaues Bild machen, wie wir den Auftrag am
besten durchführen.
Wenn Sie Gegenstände in Ihrem Haushalt haben, bei denen eine Wertanrechnung sinnvoll ist, sprechen Sie das gerne mit uns ab. Dabei kann es sich um Hausrat, Antiquitäten (Möbelstücke), Elektrogeräte und Sammlerobjekte handeln. Wir zeigen Ihnen die Möglichkeiten für den Ankauf bzw. dem Verkauf auf und können Ihnen die Kosten mit der Auftragssummer verrechnen. Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass es sich lohnt, Wiederverkaufschancen zu nutzen und Ihnen somit die bestmögliche Wertanrechnung zu garantieren. Dafür stehen uns Kontakte von Händlern, Onlineportalen sowie Abnehmer zur
Verfügung, bei denen wir faire Ankaufspreise erfragen können.
Die Kosten für eine Entrümpelung bzw. Haushalts- oder Firmenauflösung sind sehr unterschiedlich. Dabei spielen die Fläche (m²) und die gesamten Kubikmeter der Gegenstände eine große Rolle. Des Weiteren berücksichtigen wir die Möglichkeit der schnellen Auftragsdurchführung. Dazu gehört der reibungslose Zugang zum beräumenden Objekt, die Etage und Wege zum Fahrzeug. Außerdem ist die Anzahl der Arbeitsstunden ein wesentlicher Bestandteil der Kostenkalkulation.
Nein. Grundsätzlich berechnen wir den Pauschalpreis als Festpreis. Darin inbegriffen sind Arbeitsstunden sowie alle Gebühren zur Entsorgung.
Während der Vor-Ort-Besichtigung können wir gerne Genaueres absprechen. Wichtig sind Ihre persönlichen Gegenstände, die nicht entsorgt werden sollen. Nehmen Sie diese am besten vor dem Entrümpelungstermin an sich. Das Sortieren von Gegenständen brauchen Sie nicht zu übernehmen. Wir kennen die Deponien und deren optimale Einteilung, sodass wir schnell und unkompliziert Gegenstände so sortieren können, wie diese anschließend entsorgt werden.
Wir gehen präzise und professionell vor. Kommt es dennoch mal zu einem Schaden, sind Wir vollumfänglich haftpflichtversichert.
Private Räumlichkeiten, wie Wohnung, Dachboden oder Keller können in der Einkommenssteuererklärung, im Bereich haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich
geltend gemacht werden. Handelt es sich um die Räumung eines Nachlasses, so können die Kosten über die Erbschaftssteuererklärung vom Finanzamt anteilig berechnet werden. Firmen und Betriebe haben die Möglichkeit, über ihre jährliche Umsatzsteuererklärung, eine professionelle Entrümpelung, wie von Lagerhallen oder Büroräumen steuerlich abzusetzen. In jedem Fall sollte die Rechnung für die Entrümpelung vorliegen. Ein Steuerberater ist für dieses Anliegen der richtige Ansprechpartner.
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